1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Stephan Martin Meyer).
(2) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollumfänglich akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2 Auftragserteilung
(1) Grundlage für jeden Auftrag ist ein schriftliches oder mündliches Angebot des Auftragnehmers. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber dem Angebot schriftlich (per E-Mail, Brief) oder mündlich (per Telefon, Videocall oder im persönlichen Gespräch) zugestimmt hat.
Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass der Auftragnehmer ein Angebot abgegeben und der Auftraggeber es angenommen hat, so gelten die bislang für diesen Auftraggeber gültigen Honorarvereinbarungen oder – bei erstmaligem Auftrag – die derzeit gültigen Honorare des Auftragnehmers.
Im Auftrag werden die Art der Leistung, der Umfang, der Fertigstellungstermin sowie die Art und Weise der Honorarberechnung und das Gesamthonorar festgelegt. Die Honorare hat der Auftraggeber stets zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer im Sinne des UStG zu zahlen.
(2) Vom Auftraggeber verursachte nachträgliche Änderungen und Ergänzungen, verzögerte Rückmeldung bei Rückfragen durch den Auftragnehmer oder eine verzögerte Lieferung des Auftragsgegenstands oder von Teilen desselben verlängern die Lieferfrist und bedürfen gegebenenfalls einer neuen schriftlichen oder mündlichen Termin- und Honorarvereinbarung.
(3) Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor dessen Fertigstellung kündigen. Geschieht das, müssen dem Auftragnehmer die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten gemäß dem Stand der Bearbeitung zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall mindestens 55 % der Honorarvereinbarung.
3 Leistungsumfang und Lieferung
(1) Der Umfang der Leistung wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Die gewünschten Arbeiten werden, je nach Vereinbarung, entweder auf dem Papier oder in einer Datei erstellt und innerhalb der in der Auftragserteilung vereinbarten Frist zugesandt. Für die Einhaltung der Frist genügt der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. der Poststempel.
Der Auftragnehmer hält insbesondere bei umfangreichen und komplexen Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber. Er behält sich in solchen Fällen vor, die Honorarvereinbarung nachträglich anzupassen, sofern der Umfang der Leistung den der Honorarvereinbarung zugrunde liegenden Umfang um mehr als 20 % überschreitet.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig, falls absehbar wird, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Wenn die Überschreitung der Lieferfrist durch den Auftragnehmer verschuldet ist, kann ein Nachlass auf die Honorarvereinbarung gewährt werden.
(3) Ist eine Einhaltung der Lieferfrist aus Gründen unmöglich, die nicht der Auftragnehmer zu verschulden hat, und besteht der Auftraggeber dennoch auf einer Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese einseitig geforderte Frist einzuhalten; stattdessen kann der Auftragnehmer die Forderung ablehnen, dem Auftraggeber die anteilige Leistung zustellen und ihm anteilig die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt berechnen.
(4) Nach vollendeter Leistung ist ein Belegexemplar des fertigen Buchprojekts an Stephan Martin Meyer postalisch zu senden.
4 Buchsatz, Layout
(1) Mit Auftragserteilung zum Buchsatz oder zu Layout-Arbeiten für den Druck bestätigt der Auftraggeber, dass ein einwandfrei korrigierter Text vorliegt, der für den Druck vorbereitet werden kann.
(2) Mit dem Honorar für den Buchsatz wird die einmalige Erstellung eines druckfähigen Layouts samt einer Korrekturschleife abgegolten. Das Ergebnis eines Buchsatzes wird in einer .pdf-Datei ausgeliefert. Offene Dateien des Buchsatzes werden nicht herausgegeben. Weitere Korrekturen sowie nachträgliche Änderungen (etwa wenn in einer zweiten Auflage verbleibende Rechtschreibfehler ausgebessert werden sollen) in der Zukunft sind zum dann aktuell geltenden Stundenhonorar einzeln zu beauftragen und zu vergüten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, weiteren Aufträgen vom Auftraggeber terminliche Priorität einzuräumen.
(3) Bei begründetem Verdacht auf Unrechtmäßigkeiten (wie beispielsweise Verstöße gegen das Urheberrecht) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zurückzugeben. Bis dahin erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das finale Drucklayout und das daraus sich ergebende Druckprodukt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen.
(5) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der gesetzte bzw. gelayoutete Text dem Auftraggeber zugegangen ist.
(6) Der Buchsatz durch Stephan Martin Meyer ist im Impressum von allen Druckversionen des Manuskripts wie folgt zu nennen:
„Buchsatz: Herrn Meyers Buchmacherei“ bei einem durch Stephan Martin Meyer durchgeführten Buchsatz
Andere Layout-Arbeiten durch Stephan Martin Meyer sind im Impressum von allen Druckversionen des Manuskripts wie folgt zu nennen:
„Layout: Herrn Meyers Buchmacherei“ bei einem durch Stephan Martin Meyer durchgeführten Layout
5 E-Books und Pdf-Layouts für Webansicht
Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten an elektronischen Büchern (E-Books) durch Stephan Martin Meyer sind im Impressum von allen elektronischen Publikationen im .pdf-Format des Manuskripts wie folgt zu nennen:
„Layout: Herrn Meyers Buchmacherei“ bei einem durch Stephan Martin Meyer durchgeführten Layout
E-Book-Erstellungs-, Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten an elektronischen Büchern (E-Books) durch Stephan Martin Meyer sind im Impressum von allen elektronischen Publikationen im .azw-Format, im .html-Format, im .epub-Format, im .mobi-Format und allen einschlägigen (dynamischen) E-Book-Formaten des Manuskripts wie folgt zu nennen:
„E-Book: Herrn Meyers Buchmacherei“ bei durch Stephan Martin Meyer durchgeführten E-Book-Erstellungs-, Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten.
6 Rechnungsstellung, Verzug
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist vollständig per Banküberweisung zu begleichen. Anfallende Bankgebühren (z.B. für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind gegebenenfalls vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
(2) Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet der Auftragnehmer je Mahnschreiben als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus behält er sich rechtliche Schritte vor.
7 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Er versichert, dass der Auftragsgegenstand bzw. Teile daraus nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls weiterer Personen zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Bestimmungen des Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) eingehalten werden.
8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fristgerechten Erbringung der beauftragten Leistung. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Erkrankung von Stephan Martin Meyer übernimmt er keine Haftung. Die Leistung gilt dann als vollständig erbracht, wenn dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden.
(2) Weist die Leistung trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Honorarminderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
(3) Lehnt der Auftraggeber Vorschläge des Auftragnehmers zur Korrektur ab, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Er haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr oder in den Postverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik, Krankheit oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars vereinbart.
(5) Für Schäden, die durch den Gebrauch der von dem Auftragnehmer bearbeiteten bzw. erstellten Dateien in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöchstgrenze von maximal einem Betrag in Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars gilt auch in diesem Fall.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Auftragsgegenstand entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für sachliche und fachliche Richtigkeit des Auftragsgegenstands, wie vom Auftraggeber geliefert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber selbst und gegenüber Dritten durch fehlerhafte Leistung oder nicht fristgerechte Lieferung der Leistung entstehen.
(7) Der Auftragnehmer geht davon aus, dass beim Auftragsgegenstand der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
9 Schlussbestimmungen
Für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
Stand: Juni 2023